Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall hilft Rechtsanwalt TUNA, Verkehrsrecht in Gelnhausen

Sind Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, so bietet sich aufgrund rechtlich komplexer Fragen an, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies führt nicht nur dazu, dass die auf der Gegenseite agierenden Krafthaftpflichtversicherungen regelmäßig früher in die Regulierung eintreten, sondern auch dazu, dass Sie einen höheren Schadensersatz erhalten können. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen unterstützt Sie bei Verkehrsunfällen im gesamten Main-Kinzig-Kreis (Gelnhausen, Hanau, Wächtersbach, Büdingen, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster,...).

Ihr Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen

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Verkehrsunfall - Rechtsanwalt in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Büdingen, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster)

Rechtsanwalt Tuna, Verkehrsrecht - Gelnhausen

Verkehrsunfall - Rechtsbeistand in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Büdingen, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster)

Verkehrsunfall, was nun?
Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in Gelnhausen hilft weiter!

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, so sollten Sie sich so schnell wie möglich zu einem qualifizierten Rechtsanwalt begeben, der Sie bezüglich der Haftungslage und Ihrer möglichen Ansprüche berät und auch vertritt. Meist ist es so, dass Krafthaftpflichtversicherungen unberechtigt Kürzungen bei den Schadensersatzpositionen vornehmen, die sich vermeiden lassen, wenn Sie sich fachgerecht durch einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht vertreten lassen. Bei Verkehrsunfällen jeder Art beraten und vertreten wir Sie gerne.

Wer trägt die Kosten bei einem Verkehrsunfall für den Rechtsanwalt? Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in Gelnhausen berät und vertritt Sie ohne zusätzliches Kostenrisiko!

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben keine Schuld an dessen Entstehung, so hat die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung neben Ihren Schadensersatzansprüchen auch die Kosten für die Beauftragung Ihres Rechtsanwalts zu tragen. Daher können Sie sich beruhigt an uns wenden. Ohne jegliche Beratungskosten beraten wir Sie gerne zur Haftungslage und zu den Kostenrisiken. Sollten Sie einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht haben, beraten wir Sie ebenfalls bezüglich des weiteren Vorgehens, ohne dass Ihnen Kosten hierfür entstehen. Daher wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfall gerne an uns, um eine kostenlose Beratung bezüglich der Aussichten zu erhalten.

Gutachten oder Kostenvoranschlag bei Verkehrsunfall einholen?

Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in Gelnhausen berät Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten!

Meist stellt sich bei kleineren Schäden die Frage, ob ein Sachverständigengutachten oder ein kostengünstigerer oder gar kostenfreier Kostenvoranschlag über die am Fahrzeug eingetretenen Schäden eingeholt werden soll. Dies ist eine Frage der Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Übersteigen die vermutlichen Reparaturkosten einen Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR nicht, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt dahingehend beraten lassen, wie die Rechtsprechung im Bereich des zuständigen Gerichtes ist und erst dann ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Auch bei der Entscheidung zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag berät Sie Herr Rechtsanwalt Tuna umfassend.

Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen und Umgebung


Die Bearbeitung von Verkehrsunfällen und dazugehörigen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gehören zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Bei Verkehrsunfällen geht es unseren Mandanten neben einer Vertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren auch insbesondere um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Rechtsanwalt Tuna in Gelnhausen (Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Gründau, Büdingen, Hanau) unterstützt Sie sowohl bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen als auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren.
  • Schadensminderungspflicht

    Bei der Abrechnung von Schadensersatzansprüchen sind Sie auch als Geschädigter verpflichtet, sich schadensmindernd zu verhalten, § 254 BGB (Schadensminderungspflicht). Hier gilt der Grundsatz, dass ein Geschädigter an dem Verkehrsunfall nicht „verdienen“ darf. Insgesamt bedeutet dies, dass Ihnen als Geschädigter nur die Aufwendungen zu ersetzen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch für zweckmäßig und notwendig halten dürfte. Ihnen steht der Ersatz des zur Schadenbeseitigung tatsächlich erforderlichen Aufwandes zu. Wie Sie ihrer Schadensminderungspflicht beziehungsweise dem Wirtschaftlichkeitsgebot nachkommen, erfahren Sie bei uns in einem kostenlosen Beratungsgespräch in unserer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen. Gerne machen wir Ihre Ansprüche bei Verkehrsunfällen gegen die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung und Unfallverursacher unter Einhaltung der vorgeschriebenen Grundsätze geltend.

  • Anzeigepflicht bei eigener KFZ-Versicherung gem. E.1.1 AKB

    Auch als Geschädigter treffen Sie bei einem Verkehrsunfall bestimmte Pflichten. So sind Sie nach E.1.1 AKB verpflichtet, des Schadensereignis, das zu einer Leistung durch Ihren KFZ-Versicherer führen kann, innerhalb einer Woche bei dieser anzuzeigen.  E.1.1 AKB stellt eine Konkretisierung der Anzeigepflicht gem. § 30 VVG dar. Wann ein Fall vorliegt, der die Anzeigepflicht gemäß E.1.1 AKB auslöst, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch kostenlos in unserer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen (Rechtsanwalt Verkehrsrecht Gelnhausen).

- FAQs zu Verkehrsunfällen -


Fahrzeugschaden

  • Reparaturkosten

    Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt war, sollte sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe suchen. Ein Fahrzeugschaden ist der größte Kostenfaktor/Schadensposten bei einem Verkehrsunfall. Kommen Sie zu einem kostenlosen Beratungsgespräch in unsere Kanzlei in Gelnhausen und wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihre Schadensersatzansprüche im Rahmens des Verkehrsrechts richtig und vollständig geltend zu machen. Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall, können Sie die erforderlichen Instandsetzungskosten unabhängig davon, ob, wann und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, ersetzt verlangen.

  • Fiktive Reparaturkosten

    Wenn Sie als Geschädigter Ihre Reparaturkosten fiktiv abrechnen wollen, entfällt lediglich die Mehrwertsteuer. Fiktive Schadensabrechnung bedeutet, dass Sie die von dem Sachverständigen veranschlagten Reparaturkosten erhalten möchten, jedoch Ihr Fahrzeug nur teilweise, gar nicht oder in Eigenregie reparieren lassen möchten. Allerdings ist auch die fiktive Schadensabrechnung in der Höhe begrenzt. Oftmals kürzen die Versicherungen die Reparaturkosten in ungerechtfertigter Weise, so etwa, wenn Ihnen Werkstattalternativen präsentiert wird, welche Sie nicht in Anspruch nehmen müssen. Wenn eine vorgenommene Kürzung gerechtfertigt ist und wann nicht, erfahren Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen- wir helfen bei der fiktiven Schadensabrechnung.

  • Unser TIPP

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkehrssicher und nur teilweise reparieren lassen, können Ihnen auch dann fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes zustehen. Für weitere Informationen rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen an!

  • Werkstattlöhne

    Der Grundsatz bezüglich der Abrechnung von Werkstattlöhnen besagt, dass bei einer fiktiven Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt als Grundlage zu verwenden sind. Aber auch hier gibt es durch die Schadensminderungspflicht Grenzen der Schadensgeltendmachung bei Verkehrsunfällen. Grundsätzlich sind Sie als Geschädigter verpflichtet, die kostengünstigste und nahe liegende Möglichkeit zur Reparatur zu wählen. Versicherungen unterbreiten Ihnen daher in der Folge nahezu bei jedem Schadensfall Angebote von Alternativen Werkstätten. Jedoch sind Sie als Geschädigter nicht an die Angebote der gegnerischen Versicherung bezüglich der genannten Werkstattalternativen gebunden, wenn Sie nachweisen können, dass die dortige Reparatur für Sie unzumutbar ist. Unter anderem ist dies der Fall, wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer mit der betreffenden Werkstatt Sonderkonditionen vereinbart hat. Wann weitere Ausnahmen vorliegen, wenn Ihr Fahrzeug etwa scheckheftgepflegt ist, erfahren Sie von Rechtsanwalt Tuna in Gelnhausen, Verkehrsrecht (Rechtsanwalt Verkehrsrecht Gelnhausen).

  • Mehrwertsteuer

    Die Mehrwertsteuer kann nur dann verlangt werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist, § 249 Abs. 2 S. 2 BGB. Wenn es durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug zu einem Totalschaden gekommen ist, können Sie die Mehrwertsteuer nur dann ersetzt verlangen, wenn Sie sich in der Folge ein Ersatzfahrzeug anschaffen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen, wenn Sie statt der Reparatur eine Ersatzbeschaffung vornehmen wollen. Um weitere Informationen zu erhalten, rufen Sie uns gerne an oder kommen in unserer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen (Rechtsanwalt Verkehrsrecht Gelnhausen) vorbei!

  • Unser TIPP

    Sie können Ihren Fahrzeugschaden auf Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen und zwar unabhängig davon, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Probleme entstehen insbesondere dann, wenn Sie die Reparatur nicht mit einer entsprechenden Rechnung nachweisen können. Insbesondere ist in solchen Fällen die Geltendmachung von Mietwagenkosten und der Nutzungsausfallentschädigung problematisch. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer sämtlichen Ansprüche!

  • Totalschaden - 130%-Rechtsprechung

    Bei der Abwicklung eines Totalschadenfalls ergeben sich viele Schwierigkeiten, weshalb Sie sich insbesondere in einem solchen Fall von einem Rechtsanwalt vertreten lassen sollten. In einer Vielzahl von Entscheidungen erörterte die Rechtsprechung die Frage der Entschädigungsgrenze bei einem Totalschadenfall. Grundsätzlich ist es so, dass der Geschädigte bei einem Totalschaden an seinem Fahrzeug dieses auf Kosten des Schädigers reparieren lassen kann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um 130 % übersteigen. Wann hierzu Ausnahmen bestehen und ob in Ihrem Fall ein solcher Ausnahmefall greift, erfahren Sie in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht in Gelnhausen.

KONTAKT

Hailerer Straße 16, 63571 Gelnhausen
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